Fleischrind Bullen Auktion 2024

9 Hinweise für den Zuchtbullenzukauf durch Ökobetriebe • Seit 2022 ist der Öko-Tierzukauf neu geregelt. • In der Auktionskollektion können wir Ihnen mehrere Ökobullen anbieten: Limousin: # 1 Angus: # 12, 13 Uckermärker: # 44, 46 Fleckvieh-Simmental: # 95, 101 • Sollten diese Bullen für Ihre Zucht nicht passen: Es ist auch künftig für Ökobetriebe möglich, Zuchtbullen aus konventionellen Haltungen zuzukaufen. Dazu müssen jedoch die entsprechenden Regelungen und Abläufe eingehalten werden. • Vor dem Kauf: Verfügbarkeit ökologischer Angebote prüfen! Jeder Öko-Betrieb muss generell VOR dem Zukauf konventioneller Zuchttiere die Verfügbarkeit ökologischer Angebote über die Öko-Tierdatenbank prüfen: www.organicxlivestock.de. • Ausnahmegenehmigung beantragen! Über die Datenbank muss auch die Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn kein geeignetes Tier vorhanden ist oder angeboten wird. Der Antrag wird an die zuständige Kontrollbehörde weitergeleitet und muss von dieser Behörde genehmigt werden. Hier findet man die zuständigen Behörden: https://www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuerunternehmen/kontrollen/behoerden-der-bundeslaender/ • Der Antrag (Bedarf) sollte so spezifisch wie möglich formuliert werden: Eignung für die Herdbuchzucht, Abstammung, Mindestleistungen, Körung/Bewertung, genetische Merkmale etc. Das zu erwerbende Tier muss dem im Antrag genannten Merkmalsspektrum entsprechen. • Grundsätzlich gilt: wer einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung z.B. mit der Nichteignung eines Tieres für die Herdbuchzucht begründet, darf - wie bisher - ein konventionelles Tier mit der entsprechenden Abstammung/Herdbucheignung/ Herdbuchstatus zukaufen. Auch Auktionskauf ist möglich. In jedem Fall benötigt der Käufer aber vor dem Zukauf die offizielle Genehmigung der zuständigen Behörde. • Daher ist wichtig: Bei Bedarf rechtzeitig um eine Ausnahmegenehmigung kümmern, damit vor dem Zukauf ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Antrags durch die Kontrollbehörde bleibt und die Genehmigung vor der Auktion vorliegt! • Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung. Zukauf von stationsgeprüften Tieren aus Ökobetrieben • Laut aktueller Auslegung des LALLF M-V behält ein Zuchtbulle seinen Status, wenn er temporär in einer Prüfstation aufgenommen wird. Zu berücksichtigen sind hierbei die Umstellungszeiten gemäß Verordnung (EU) 2018/848 Anhang II Teil II Punkt 1.2.2. Dem entsprechend beträgt die Umstellungszeit „zwölf Monate für Rinder und Equiden für die Fleischerzeugung, auf jeden Fall jedoch mindestens drei Viertel der Lebenszeit dieser Tiere.“. Für die Aufrechnung der Umstellungszeiten zählt die im Ökobetrieb verbrachte Zeit von der Geburt bis zur Umstellung in die Prüfstation mit. • Bis zum Erreichen der notwendigen Umstellungszeit kann das Tier als konventionelles Tier mit Restumstellungszeit auch ohne Ausnahmegenehmigung an andere Ökobetriebe vermarktet werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIxMjQ=