Rind und Wir – August 2024

46 RIND&WIR August 2024 Trächtigkeit im Fokus Egal, ob verlängerte Zwischenkalbezeit, der gezielte Einsatz von Fleischrindrassen oder der sinnvolle Einsatz mit Frischsamen (lesen Sie dazu auch das „Rind und Wir“ auf Seite 48), die Zielsetzung jedes Landwirtes steht fest: Die Kuh muss wieder tragend werden. Die Frucht, der Gelbköper und das Hormon Progesteron (Schwangerschaftsschutzhormon) sind dabei die Hilfsmittel der Wahl, um die Trächtigkeit oder Nicht-Trächtigkeit zu ermitteln. In der Praxis heißt das zum Teil Hormontest im Urin oder Blut oder auch der PAG-Nachweis („pregnancyassociated glyco-protein“) über die Milch (anzufragen bei der MRV eG). Weit häufiger wird jedoch die Trächtigkeit rektal ermittelt. Die palpatorische (abtastende) Untersuchung oder die Untersuchung mit Ultraschall werden hierfür genutzt. Von TU zu TU Die erste Trächtigkeitsuntersuchung (TU 1) wird bei vielen von Ihnen schon ab dem 28. Tag per Ultraschall vorgenommen. Hierbei ist das Hauptziel, die nicht tragenden Tiere schon früh zu erkennen und diese schnellstmöglich wieder zur Besamung zu zuführen. Für die tragenden Tiere nutzen die meisten von Ihnen die TU 2 so um den 42. Trächtigkeitstag. Diese weitere Trächtigkeitsuntersuchung dient dazu, embryonalen Frühabort (zwischen dem 28. und 42. Trächtigkeitstag) auszuschließen. Die rektale Untersuchung wird vom Tierarzt Ihres Vertrauens oder durch den Service-Techniker der RinderAllianz durchgeführt. In der Praxis als sinnvolle Variante hat sich auch die TU 3 etabliert. Am Ende der produktiven Phase, vor dem Trockenstellen und bei Auffälligkeiten in der Aktivitätskurve in ihren Afimilk-Programmen wird diese zusätzliche Sicherheitskontrolle angewendet. Das Ende naht Die Trächtigkeit ist eigentlich immer ein freudiges Ereignis. Das Wort eigentlich relativiert es jedoch schon deutlich. In Sicher ist sicher Die Fruchtbarkeit Ihrer Herde ist jeden Tag ein zentrales Thema. Begriffe wie Zwischenkalbezeit, Non-Return-Raten, Besamungsindex, Rastzeit, Güstzeit und Trächtigkeitsraten sind hochkomplexe Zusammenhänge, die einiges an Expertise, Sensibilität und Verständnis zu diesem Themengebiet erfordern. unserem Alltag kommt es leider zu unplanmäßigen Situationen, in denen man sich gezwungen sieht, aus ethischem oder betriebswirtschaftlichem Grund tragende Tiere der Herde zu entnehmen. Das Rind muss zur Schlachtung. Nach § 4 des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (TierErzHaVerbG) gilt ab dem 1. September 2017 ein Abgabeverbot zur Schlachtung im letzten Trächtigkeitsdrittel. Nur mit tierärztlicher Ausnahmedeklaration können Tiere - um weiteres Leiden auszuschließen - erlöst werden. Leider kommen dennoch zu viele tragende Tiere an den Schlachthöfen an. Das hat rechtliche Konsequenzen für den Landwirt und endet nicht selten mit einem Bußgeldbescheid. Wir empfehlen daher ausdrücklich, jedes Tier, welches einmal in der Laktation belegt wurde, sicherheitshalber vor der Abgabe zur Schlachtung noch einmal auf Nichtträchtigkeit zu prüfen. Fazit Die Fruchtbarkeit Ihrer Herde ist das wichtigste Thema. Sprechen Sie gern bei Fragen Ihren Außendienstmitarbeiter vor Ort nach der Expertise unseres Fruchtbarkeitservice-Teams an! UND nutzen Sie die dritte TU für jedes Tier vor der Schlachtung, um rechtliche Probleme von Ihnen und Ihrem Betrieb abzuwenden. Alexander Braune/Dr. Claudia Wesenauer Stationstierärztin Dr. Claudia Wesenauer ist Teil des RA-Reproteams - hier beim Ultraschall.

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