45 AKTUELLES Übersicht aus dem Tierseucheninformationssystem BTV-3-Fälle seit 1 Juli 2024 bis 20.08.2024 Aktuelle Informationen zur Impfung gegen Blauzunge Wie wird Blauzungenkrankheit übertragen? Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Krankheit der Schafe und Rinder. Empfänglich sind zudem auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer. Die Übertragung erfolgt nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) der Gattung Culicoides. Die Erkrankung endet vor allem für Schafe und Ziegen oft tödlich, ist für den Menschen aber ungefährlich. Auch ein Verzehr von Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Impfung möglich Der Bund hat mit einer Eilverordnung vom 6. Juni 2024 die Anwendung von drei inaktivierten Impfstoffen zum Schutz vor der BTV-3 gestattet. Die gestatteten Impfstoffe sind bisher in der EU noch nicht zugelassen. Eine Impfung der Tiere mit einem der gestatteten Impfstoffe führt somit aktuell nicht zu einer erleichterten Verbringung von geimpften Tieren in BT-freie Gebiete, bietet aber derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome und Tierverluste. Ausnahmegenehmigungen für die Impfung mit diesen Impfstoffen können Halter von Rindern, Schafen und Ziegen bei ihren jeweils zuständigen Veterinärämtern beantragen. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Wie ist die Situation in MV und ST? In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen- Anhalt wurden bereits verstärkte Maßnahmen zur Überwachung eines Eintrags der Blauzungenkrankheit umAm 12. Oktober 2023 wurde der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit des Serotyp 3 (BTV-3) in Deutschland festgestellt. Inzwischen gibt es Ausbrüche in ganz Deutschland (außer Sachsen, die aber ihren Status freiwillig aufgehoben haben). Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 20.08.2024 gab es in Deutschland insgesamt 4.034 gemeldete Fälle, davon allein 3.954 Fälle im Juli und August. gesetzt. Welche Bedingungen das sind, darüber informieren die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÄ) der Landkreise und der kreisfreien Städte. Stand 20.08.2024 sind 6 BTV-3-Fälle in MV (5 Rinder, 1 Schaf) im Kreis Ludwigslust-Parchim gemeldet. Für Sachsen-Anhalt sind bis Stand 20.08.2024 19 Fälle gemeldet (12 Schafe, 7 Rinder) in den Kreisen Harz, Börde, Altmarkkreis Salzwedel, Salzlandkreis Stendal, Jerichower Land. Gibt es Beihilfen zur Impfung? Sowohl in MV als auch in ST hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkassen die Zahlung einer Beihilfe für die freiwillige Impfung zum Schutz vor der BTV-3 beschlossen. Nähere Informationen kann auf der jeweiligen Homepage der Tierseuchenkassen (TSK) unter www. tskmv.de/beihilfe/rechtsgrundlagen für MV oder unter www.tskst.de/entschädigung&beihilfe/BTV3 für ST eingesehen werden. Auf diesen Internetseiten findet man auch die Höhe der Beihilfen für die jeweilige Tierart. Die Impfbeihilfe ist gesondert bei der TSK zu beantragen. Das gilt auch für die Tierhalter, die bereits für das Jahr 2024 ihren Beihilfeantrag bei der TSK gestellt haben. Die Impfung ist innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung in HIT einzutragen. Zahlt die Tierseuchenkasse Entschädigungen für Tiere, die an einer Infektion mit BTV verendet sind? Eine Entschädigung ist rechtlich nicht vorgesehen, da für die Blauzungenkrankheit keine Bekämpfungspflicht besteht. Dr. Monika Walter, Geschäftsführerin der TSK MV Dr. Falk Salchert, Geschäftsführer der TSK ST Dr. Claudia Wesenauer, RA Beihilfen: MV: www.tskmv.de/beihilfe/ rechtsgrundlagen ST: www.tskst.de/entschädigung&beihilfe/BTV3 Infos zu den Impfstoffen: Onlineservice der TSK unter www.tskmv.de/onlineservice
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