32 RIND&WIR August 2024 Was wird ab 1. Oktober 2024 geprüft: Bereich Futtermittel neu: schriftliche Bestellung von Futtermitteln (Einzel- oder Mischfuttermittel) mit der Angabe von Tierart, Tierkategorie, Futtermittelart/-bezeichnung sowie dem Hinweis auf Einhaltung der QM-Milch-Kriterien Einverständniserklärung zur Weitergabe der VVVO-Nummern im Ereignis-/ Krisenfall im Rahmen der Futtermittelbestellung Betriebe mit Milchproduktion müssen ihre Futtermittel von solchen Futtermittelherstellern und -händlern beziehen, die entsprechend ihrer Lieferberechtigung im QM-MilchSystem und in den zentralen Listen (Datenbanken von QS und GMP+ International) gelistet sind Bereich Arzneimittel Nachweise über den Einsatz von Arzneimitteln sind vorhanden – entsprechend der VO (EU) 2019/6 und Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung Meldepflichten der Milcherzeuger in der HIT-Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank werden erfüllt (Nutzungsart, Bestandserfassung und Bestandsveränderung bzw. Nullmeldung) - entsprechend dem Tierarzneimittelgesetz Vergleich der betrieblichen Therapiehäufigkeit mit den Bundesweiten Aufgepasst – ab Oktober 2024 gilt neuer QM-Standard In regelmäßigen Abständen werden die Mindestanforderungen an die tiergerechte Milchviehhaltung mit dem Fokus auf eine hervorragende Milchqualität überprüft und an gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst – nun auch der QM-Milch-Standard. Kennzahlen (jährlich veröffentlicht durch das Bundesamt für Verbraucherschutz – BVL) wird durchgeführt - entsprechend dem Tierarzneimittelgesetz Bereich Kälber der Allgemeinzustand der Kälberhaltung wird für die ersten 28 Tage (bisher 14 Tage) gecheckt Bereich Milchgewinnung/Melken geeignete und ausreichende Versorgung mit Wasser von Trinkwas- serqualität mit Einhaltung der Trinkwasserverordnung. Bei Brunnenwasserverwendung ist die Trinkwasserqualität durch Analyseergebnisse nachzuweisen (Einhaltung aller laut gültiger VO vorgegebenen Parameter, d.h. mikrobiologische, chemische und sonstige wie radioaktive). Lesen Sie die aktuelle Version vom QMMilch-Standardgeber wie gewohnt auf der Homepage vom QM-Milch e.V. unter www.qm-milch.de nach oder nehmen Sie gerne direkten Kontakt zu unseren fachkundigen Auditoren auf. Betriebe, die das QM-Milchaudit bestehen, können die Schlachtkühe als QS-Tiere ohne zusätzliches QS-Audit vermarkten – sprechen Sie unsere Auditoren diesbezüglich direkt an, dann übernehmen wir die Eintragung in die entsprechende QS-Datenbank und sie erhalten mit einem Klick den QS-Status für die Schlachtkühe. Betriebe, die das QM++-Zertifikat haben, können sich nach Eintragung in der QS-Datenbank mit den Schlachtkühen für Haltungsform 3 (HF 3) qualifizieren. Hinweis Die zuständige Behörde für die HITTierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank sowie für dazugehörige Fachfragen ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF MV) in Rostock, nicht die HIT-Regionalstelle in Güstrow. Von der HIT-Regionalstelle erhalten Sie lediglich den Zugang (PIN), um in der Antibiotikadatenbank entsprechende Eingaben tätigen zu können. Gerne verweisen wir auf das Merkblatt zur Antibiotikadatenbank in HI-Tier vom LALLF, welches online abrufbar ist (LALLF Startseite Tierzucht, Futtermittel, Veterinärdienste Tierarzneimittelüberwachung Tierhalter). Silke Heinz Kontakt: Simone Kahl s.kahl@mrv-eg.de Christian Neumann c.neumann@mrv-eg.de
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