Fleischrind Bullen Auktion 2024

4 Auktionsbestimmungen Alle Tiere werden nach den am Auktionsplatz geltenden und erhältlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RinderAllianz GmbH versteigert. Käufer und Verkäufer erkennen diese Bestimmungen an. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RinderAllianz GmbH gilt: 1. Die RinderAllianz GmbH als Kommissionär verkauft die im Katalog aufgeführten Tiere im eigenen Namen für fremde Rechnung. 2. Zugelassen sind nur Tiere aus amtlich anerkannten TBC- und brucellosefreien sowie leukoseunverdächtigen Beständen. Alle Tiere sind BHV1-frei lt. Bundesverordnung und BVD-Antigen-negativ. 3. Wertmindernde Mängel werden vor dem Ausbieten vom Auktionator oder einer anderen Person angesagt. 4. Unvollständige Kataloginformationen werden angesagt. Der Verkäufer ist verantwortlich für die Richtigkeit der Katalogangaben. Der Verkäufer leistet hierfür eine Gewähr von maximal 6 Wochen. 5. Der vom Käufer zu zahlende Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Zuschlagpreis + 6 % Kommissionsgebühr + gesetzliche Mehrwertsteuer + anteilige Versicherungsprämie - bei einer Versicherungssumme bis 5.000 EUR: 1,50% - bei einer Versicherungssumme von 5.001 - 10.000 EUR: 2,00% 6. Ein freihändiger Verkauf ist vor Beendigung der Auktion untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verkäufer gegenüber der RinderAllianz GmbH schadenersatzpflichtig. Nur mit Genehmigung der Auktionsleitung ist ein freihändiger Verkauf nach der Auktion möglich. Die Abrechnung erfolgt über das Auktionsbüro. 7. In jedem Reklamationsfall ist die Voraussetzung für eine Entschädigung bzw. Wertminderung, dass der Mangel durch ein tierärztliches Attest einwandfrei nachgewiesen wird. Auktionsversicherung Die Tiere sind bei der Vereinigten Tierversicherung G. a. G., Fritz-Reuter-Platz 5, 17139 Malchin, Tel.: +49 381 8005866, obligatorisch gegen nachfolgend aufgeführte Schäden versichert. Ansprechpartner: Ralf Mahnke, Mobil +49 172 4572574 Versicherungswert: Zuschlagspreis. Der Versicherungsschutz endet für Exporttiere in jedem Fall mit dem Verlassen des Bundesgebietes. Transportversicherung: 100 % der Versicherungssumme, vom Verkäuferstall bis zum Käuferstall. Die Haftung der Transportschäden erlischt mit dem Eintreffen im Käuferstall, der Transport muss bis spätestens 12.03.2024 abgeschlossen sein. BHV-1-Garantieversicherung: Alle Auktionstiere werden mit der amtlichen BHV-1-Freiheitsbescheinigung verkauft. Der Versicherungsfall ist gegeben, wenn eine zweimalige Blutuntersuchung innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion zu einem positiven Ergebnis führt. Die Entschädigung beläuft sich auf 100 % der Versicherungssumme. Decken und Befruchten bei männlichen Zuchttieren (gemäß Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RinderAllianz GmbH) Der Verkäufer gewährleistet bei ordnungsgemäßer Haltung und Fütterung: - die Deckfreudigkeit des Zuchtbullen. Ein Mangel ist durch den Käufer in einer Frist von 6 Wochen ab Gefahrenübergang schriftlich durch tierärztliches Attest anzuzeigen.

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